- Staffelbeteiligung
- Stạf|fel|be|tei|li|gung (Wirtschaft)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Staffelbeteiligung — Stạf|fel|be|tei|li|gung, die (Wirtsch.): (bei Genossenschaften) Übernahme anderer Geschäftsanteile durch einzelne Mitglieder je nach Umfang der Inanspruchnahme der Genossenschaft … Universal-Lexikon
Staffelbeteiligung — ⇡ Pflichtbeteiligung … Lexikon der Economics
Pflichtbeteiligung — kann nach § 7a II GenG durch die Satzung in dem Sinn bestimmt werden, dass die Genossenschaftsmitglieder sich mit mehreren ⇡ Geschäftsanteilen beteiligen müssen. Diese Regelung kann für alle Mitglieder gleich sein oder im Sinn einer… … Lexikon der Economics